Leistungsangebot für Wohnungseigentumsverwaltungen
Im Bereich unserer Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente, pünktliche und stets ordnungsgemäße Betreuung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben, hier insbesondere der §§ 27 und 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung und gefaßter Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.
Zu unserem Betreuungsaufwand zählen u. a.:
regelmäßige Objektbegehungen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
kurzfristige, zuverlässige und möglichst preiswerte Vergabe von Instandhaltungs- und Instantsetzungsmaßnahmen
Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ggf. mit der Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
Überwachung von Wohngeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen
pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender EDV-Anlage
zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen
sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung.