Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Instandsetzungsmaßnahmen.
Einholen von gleichlautenden Angeboten mehrerer Firmen.
Prüfen der Angebote.
Falls erforderlich, Aufstellen eines Preisspiegels.
Vergabe der Aufträge nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung, bei kleineren Aufträgen im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat, bei Notreparaturen sofortige Einschaltung von Handwerkern, die ständig für die WEG tätig sind.
Örtliche Überwachung der Instandsetzungsmaßnahmen und Anfertigung von Aufmaßen gemeinsam mit den Handwerkern.
Technische Sonderleistungen
Analyse der Grundlagen / Erarbeiten eines Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher, biologischer und ökologischer Anforderungen.
Ermitteln und Zusammenstellen von Massen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
Erstellen von Leistungsverzeichnissen für alle an der Sanierung beteiligten Gewerke.
Ausschreibung.
Prüfen und Werten der Ausschreibungsunterlagen und ggf. auch Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Leistungsbeschreibungen und den anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften / Koordinieren aller an der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beteiligten Firmen.
Abschließende Objektbegehung zur Mängelfeststellung, auch vor Ablauf der Verjährungsfristen, um Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen wahrnehmen zu können.
Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfrist aufgetreten und gemeldet sind.
Laufende Betreuung der Gebäude und jährliche Begehung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat.
Feuchtigkeitsmessungen und -analysen
Bestandsaufnahme von Baumängeln und Durchsetzung deren Beseitigung bei Neubauten.