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Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Newsletter interessieren. Regelmäßig informieren wir Sie darin über die aktuelle Rechtssprechung und Gesetzgebung im WEG und Mietrecht, sowie über sonstige interessante Neuigkeiten.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen oder Haushaltshilfen in Anspruch nehmen will, darf nicht bar zahlen. Der Gesetzgeber verlangt den Eingang des Rechnungsbetrags auf dem Konto des Empfängers.

Diese Forderung ist ein erneuter Beweis dafür, wie weit sich die Verantwortlichen von der Realität der Bevölkerung entfernt haben. Denn wer einmal dringend die Dienste eines Klempners oder des Schlüsseldienstes brauchte, der weiß: hier gilt nur Bares als Wahres. Viele Handwerker haben mittlerweile so schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral gemacht, dass sie sich auf Überweisungen nicht mehr einlassen.

Ob vor diesem Hintergrund die Diskriminierung der Barzahlung rechtmäßig ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Solange es noch keine Sicherheit gibt, sollten Sie mit Ihrem Handwerker im Voraus eine Lösung suchen, die beiden Seiten keine Nachteile bringt. Er kann zum Beispiel die Zahlung an einem mobilen EC-Kartenlesegerät anbieten.

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der Nebenkostenabrechnung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.

Der heutigen Entscheidung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, die seit 1997 Mieterin einer Wohnung der Beklagten ist, verlangt Erstattung ihrer Meinung nach zuviel gezahlter Nebenkostenvorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum 2004. Die Parteien streiten um die Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers. Während die Beklagte gegenüber den Mietern nach dem Kalenderjahr abrechnet, erhält sie ihrerseits jeweils im Sommer eine Abrechnung ihres Wasserversorgers, die sich ungefähr auf die vorangegangenen 12 Monate bezieht.

Die Beklagte rechnete gegenüber ihren Mietern für das Kalenderjahr 2004 diejenigen Kosten als Wasser- und Abwasserkosten ab, die sie im Jahr 2004 an den Wasserversorger gezahlt hat (so genanntes Abflussprinzip), nämlich die im Jahr 2004 fälligen Vorauszahlungen sowie eine Nachzahlung, die sie aufgrund der im Sommer 2004 erteilten Abrechnung zu leisten hatte.

Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Beklagte nur die Kosten des im Jahr 2004 tatsächlich verbrauchten Wassers/beseitigten Abwassers in Rechnung stellen dürfe (so genanntes Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip). Das Berufungsgericht ist dem gefolgt und hat die Beklagte zur Rückzahlung eines Teilbetrags der Nebenkostenvorauszahlungen verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der beklagten Vermieterin hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es der Beklagten nicht verwehrt war, nach dem so genannten Abflussprinzip zu verfahren. Sie durfte die von ihr selbst im Jahr 2004 an den Wasserversorger geleisteten fälligen Zahlungen im Abrechnungszeitraum 2004 anteilig auf die Klägerin umlegen, auch wenn die Zahlungen zum Teil noch für den Wasserverbrauch und die Abwasserbeseitigung des Jahres 2003 bestimmt waren. Den hier maßgeblichen Vorschriften der §§ 556 ff. BGB ist nicht zu entnehmen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch den Vermieter auf eine bestimmte zeitliche Zuordnung der Nebenkosten festlegt. Nach der vom Berufungsgericht geforderten Abrechnungsweise hätte die Beklagte jeweils den Gesamtverbrauch zum Jahresende ablesen oder schätzen und die Abrechnungen des Wasserversorgers auf die einzelnen Kalenderjahre aufteilen müssen. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand ist für den Vermieter nicht zumutbar und wird von schutzwürdigen Interessen des Mieters nicht gefordert. Auch die von der Beklagten verwendete Abrechnungsmethode ermöglicht grundsätzlich eine sachgerechte Umlage der Betriebskosten, indem auf die Kosten abgestellt wird, mit denen der Vermieter vom Leistungsträger im Abrechnungszeitraum belastet wird.

Ob der Vermieter in besonders gelagerten Ausnahmefällen eines Mieterwechsels nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert sein könnte, Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abzurechnen, bedurfte im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil die Klägerin durchgängig Mieterin der Beklagten war.

Die grundsätzliche Zulässigkeit der Abrechnung von Nebenkosten nach dem so genannten Abflussprinzip hat der Bundesgerichtshof auch in einem weiteren heute verkündeten Urteil bejaht (VIII ZR 27/07).

Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07

AG Hohenschönhausen - Urteil vom 2. Juni 2006 - 2 C 492/06

LG Berlin - Urteil vom 9. Januar 2007 - 65 S 172/06

In eigener Sache

Herr Mario Richtsfeld ist nunmehr durch das hiesige Amtsgericht auch zum Sequester sowie zum Sicherungsverwalter bestellt.

WDR 2 für Hückeswagen
Eine ganze Stadt steht Kopf!

WDR2-Tag in Hückeswagen

Der Eintritt bei sämtlichen Veranstaltungen ist frei.
Zugang solange die Veranstaltungsorte nicht überfüllt sind.

Steffi Neu

Steffi Neu in Hückeswagen

9.00 Uhr bis 14.00 Uhr - Schlossplatz

      WDR 2 Der Samstag

Open-Air-Live-Sendung mit WDR 2 Moderatorin Steffi Neu.

Darin: WDR 2 Koch Helmut Gote kocht live bergische Spezialitäten, Geschichten und Berichte rund um die Stadt und das Fest, außerdem unter anderem zu Gast: Ranga Yogeshwar

Sabine Töpperwien

Fußball mit Töpperwien

14.30 Uhr - Sportplatz Schnabelsmühle - Anpfiff 15.00 Uhr

Fußballspiel der Hückeswagener Fußballvereine FC04 und RSV 09


Mit Showeinlagen und Cheerleader

Livemoderation: Sabine Töpperwien

Ranga Yogeshwar

Ranga Yogeshwar in Hückeswagen

16.00 Uhr bis 17.00 Uhr: Forum Hückeswagen, Weststraße 41

Radio-Quarks

mit Ranga Yogeshwar:

„Aschenputtel und die Hohlraummoleküle – Wissenschaft in Radio und Fernsehen“

Christine Westermann

Christine Westermann in Hückeswagen

18.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr: Saal im Kolpinghaus, Islandstraße 54

WDR 2 Montalk

mit Moderatorin Christine Westermann und Literaturkritiker und Autor Hellmuth Karasek als Gast

Aufzeichnung
Ausstrahlung Montag, 26. Mai 2008, 19-22 Uhr WDR 2

Das große WDR 2 Radiokonzert für Hückeswagen



- open Air -

ab 17 Uhr: Klingelnbergparkplatz, Peterstr. 54

mit dem WDR 2 Moderatorenduo Steffi Neu und Matthias Bongard
Mit dabei:

  • ab 17 Uhr Gentlebeats
  • ab ca. 18.00 Uhr Die King Family
  • ab ca. 18.45 BASTA
  • ab ca. 20.15 BAP

Roger Handt

19.00 Uhr bis 22.00 Uhr: Forum Hückeswagen, Weststraße 41

WDR 2 Yesterday

die Kult Sendung mit Roger Handt
Live Sendung

WDR 2 für Hückeswagen - Die Party

ab 20 Uhr: Partyzelt, Etapler Platz

WDR 2 Zugabe

22.00 Uhr bis 0 Uhr: Saal im Kolpinghaus, Islandstraße 54

Livecomedy-Sendung mit den WDR 2 Comedians „Angie“ und den „Von-der-Leyens“ außerdem Christian Hirdes (Prix Pantheon Gewinner) live am Piano

Hückeswagener Treff 2008

Hückeswagener Treff 24. - 25. Mai 2008

Es gibt in Deutschland nur eine Band, die alle Teenagerherzen (sowohl Jungen als auch Mädchen) gewinnt. Und auch einige Erwachsenenherzen....
  • Sie treten nur in den größten Hallen auf
  • Sie haben Gold und Platin für Ihre Alben gewonnen
  • Sie sind permanent in den Charts
  • Sie sind nominiert für den deutschen Musikpreis "Echo" am 15. Februar 2008 in Berlin für die Kategorie
  • " Beste Gruppe National Rock/Pop" und
  • " Erfolgreichster Newcomer National"
und sind am 18.05.2008 in Hückeswagen:


Nähere Infos zur Band finden Sie auf www.befour.de.

Auch der heimische Einzelhandel wird sich an einem verkaufsoffenen Sonntag wieder von seiner besten Seite präsentieren.

Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben oder weiteren Bedarf an Ausstellungsfläche haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Kontaktadresse:
Stadtmarketing Hückeswagen e.V.,
Mario Richtsfeld,
Tel. 02192 / 8539-0, Fax.: 02192 / 8539-25.

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