Herzlich Willkommen bei Immobilien Management Richtsfeld !
Wir freuen uns darauf, Ihnen auf den nächsten Seiten unser Unternehmen vorstellen zu dürfen.
Bei uns finden Sie Aktuelles und News rund um das Thema Immobilien, ebenso wie unsere neuesten Immobilienangebote.
Schauen Sie sich um und kontaktieren Sie uns bei Fragen, Anregungen oder wenn Sie weitergehende Informationen wünschen.
Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.
Immobilien Management Richtsfeld
Aktuelles
Neues und weiteres Service- und Notdienstfahrzeug in Dienst genommen.
Um im Ernstfall schnelle Hilfe leisten zu können, ist auch dieses Fahrzeug mit allen technischen Geräten sowie diversen Ersatzteilen ausgestattet.
Unser Notdienst ist
Tag und Nacht, sonn- und feiertags abrufbar. Bei Rohrbrüchen,
Heizungsausfall, Kanal- und Rohrverstopfungen, Lifteinschluss oder
Stromausfall und anderen wirklichen Notfällen werden
unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen.
Im Notfall wählen Sie bitte die 02192 / 8539-0. Außerhalb
unserer Bürozeiten warten Sie bitte die automatische Ansage ab
und drücken anschließend die Taste "2". Sie werden so
dann umgehend an unseren Notdienst weitergeleitet.
Erwerb der Bezeichnung "Geprüfter Zwangsverwalter"
Es freut uns mitteilen zu dürfen, dass Herr Mario Richtsfeld durch den Bundesverband Zwangsverwaltung, als einer der ersten Zwangsverwalter der Bundesrepublik, zertifiziert worden und nunmehr berechtigt ist, die Bezeichnung
geprüfter Zwangsverwalter
zu führen.
Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikates ist es u.a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zwangsverwaltung nachzuweisen, welche durch den Verband strengstens geprüft werden.
Keine Maklerprovision bei Aufgabe der Verkaufsabsicht durch den Verkäufer
Betriebskostenabrechnung auf Basis von Sollvorauszahlungen ist formell wirksam!
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objektes nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt,...
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Eine Betriebskostenabrechnung, die auf Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Betriebskosten-Vorauszahlungen (sog. Sollvorauszahlungen) anstatt der tatsächlich vom Mieter erbrachten Vorauszahlungen (sog. Istvorauszahlungen) erstellt wird, ist formell wirksam.
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Kosten für Öltankreinigung sind umlegbar!
Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung !
Die Kosten für die Reinigung des Öltanks sind Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und dürfen auf den Mieter umgelegt werden.
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Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt.
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