Laubfegebeschluss
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte auf einer WEG-Versammlung einen Mehrheitsbeschluss mit dem Inhalt gefasst, dass die Wohnungseigentümer nach einem aufgestellten Plan die Säuberung des Bürgersteiges und die Entsorgung des Laubes in wöchentlichem Rhythmus zu übernehmen hatten. Der Beschluss wurde von einem Wohnungseigentümer angefochten. |
Da das WEG den Eigentümern eine Pflicht zur aktiven Mitwirkung beim Vollzug von Verwaltungsentscheidungen nicht auferlegt, sondern nur eine Kostenbeitragspflicht im Rahmen der gefassten Beschlüsse, können Reinigungs-, Gartenarbeits- oder Räumungs- und Streupflichten den Wohnungseigentümern nur durch Vereinbarung, nicht aber durch Mehrheitsbeschluss persönlich auferlegt werden. Hierdurch würden nämlich Aufgaben, die im Pflichtenkreis des Verwalters gehören, und für die der Verwalter honoriert wird, auf die Wohnungseigentümer verlagert.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2008 - 3 Wx 77/08







