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Zweckentfremdungsverbot in Nordrhein-Westfalen entfallen

Die "Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" in Nordrhein-Westfalen ist Ende Dezember 2006 ausgelaufen. Eine Erneuerung des Verbotes zur Zweckentfremdung von Wohnraum ist nicht erfolgt.

Hieraus folgt, dass seit dem 01.01.2007 in Nordrhein-Westfalen das Zweckentfremdungsverbot nicht mehr gilt. Wohnraum kann deshalb ohne Risiko als Gewerberaum vermietet werden.

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