Zweckentfremdungsverbot in Nordrhein-Westfalen entfallen
Die "Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" in Nordrhein-Westfalen ist Ende Dezember 2006 ausgelaufen. Eine Erneuerung des Verbotes zur Zweckentfremdung von Wohnraum ist nicht erfolgt.
Hieraus folgt, dass seit dem 01.01.2007 in Nordrhein-Westfalen das Zweckentfremdungsverbot nicht mehr gilt. Wohnraum kann deshalb ohne Risiko als Gewerberaum vermietet werden.







